Veterinäramt hatte mehrfach gemahnt.
Wunsiedel/Fichtelgebirge (aho). Das Amtsgericht Wunsiedel hat einen Landwirt (50) aus dem Landkreis Wunsiedel wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von 1.600 Euro verurteilt. Die Haftstrafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich hat das Veterinäramt ein Pferdehaltungsverbot für fünf Jahre angeordnet.