Warendorf (fn-press). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass der ermäßigte Mehrwertsteuersatz auf Pferde in Deutschland nicht angewendet werden darf. Ein Kernsatz des Urteils vom 12. Mai lautet, dass es einem Mitgliedsstaat nicht erlaubt sei, auf alle Lieferungen von lebenden Pferden unabhängig von ihrer Bestimmung einen ermäßigten Mehrwertsteuersatz anzuwenden.