Mehr Fragen als Antworten - Klartext auch in Richtung FN
Bonn. „Das Tierschutzgesetz verbietet die Anwendung von Dopingmitteln an einem Tier bei sportlichen Wettkämpfen." Dieser Satz im Tagungsflyer „Doping im Pferdesport“ lässt wenig Raum zur Interpretation. Der Sachstand zu benanntem Problem ist jedoch in der Praxis offenbar längst nicht so eindeutig. Das hat die Fachtagung am 13. Dezember 2011 vom Bundesinstitut für Sportwissenschaft und dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz deutlich gezeigt.